Was verbindet IT, Datenschutz und Informationssicherheit?
Informationssicherheit schützt alle Informationen eines Unternehmens vor Verlust der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Datenschutz schützt Menschen bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. IT-Sicherheit ist der technische Teil beider Disziplinen. Wer sie getrennt organisiert, macht vieles doppelt; wer sie zusammenführt, spart Aufwand und schließt Lücken.
Gesetz und Normen verlangen dabei vieles gemeinsam: Die DSGVO fordert in Art. 32 technische und organisatorische Maßnahmen, das BSI-Gesetz verlangt seit der NIS-2-Umsetzung in § 30 ein Risikomanagement für Informationssicherheit, und die ISO/IEC 27001 beschreibt das Managementsystem, mit dem sich beides steuern und nachweisen lässt.
Datenschutz nach DSGVO
Die Pflichten für Unternehmen: Verzeichnis, TOM, DSFA, Datenschutzbeauftragter, Meldung.
Zum Datenschutz →
NIS-2 in Deutschland
Wer betroffen ist, die zehn Mindestmaßnahmen, Meldefristen und die Pflichten der Geschäftsleitung.
Zu NIS-2 →
Die Unterschiede
IT-Sicherheit, Informationssicherheit, Cybersicherheit und Datenschutz im direkten Vergleich.
Zum Vergleich →
TOM
Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO und § 30 BSIG nebeneinander.
Zu den TOM →
IT, Datenschutz und Informationssicherheit in einem System
Informationssicherheit nach ISO 27001, Datenschutz nach DSGVO und NIS-2-Pflichten in einer Plattform: MGMSYS verknüpft Risiken, Maßnahmen, Nachweise und Meldewege, ist in Deutschland gehostet und wird von Praktikern aus Datenschutz und Informationssicherheit entwickelt.
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